Änderungsantrag zur Errichtung eines Lehrschwimmbeckens

Stadt Rodgau
DS-2680/2025-001
Antrag der Fraktion
öffentlich
Änderungsantrag der Fraktionen CDU, SPD, FWR zur DS-2680/2025: Errichtung eines Lehrschwimmbeckens in Rodgau unter Einbeziehung des Kreises Offenbach als Schulträger, der örtlichen Vereine sowie unter Nutzung städtischer und/oder kreiseigener Grundstücke
Fraktion:
CDU, SPD, FWR
Handzeichen:

Datum:
24.06.2025
Beratungsfolge
Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (Vorberatung)
Stadtverordnetenversammlung (Entscheidung)
Geplante Sitzungstermine
24.06.2025
30.06.2025
Ö / N
Ö
Ö
Antrag:

Der Magistrat wird beauftragt, mit dem Schulträger Kreis Offenbach und weiteren interessierten Städten und Gemeinden im Kreis Offenbach, die Machbarkeit und die Finanzierung eines Lehrschwimmbeckens zu prüfen. Ein gemeinsames Konzept zur Finanzierung, zum Betrieb und zur Nutzung soll erstellt und umgesetzt werden.

Dabei sollen insbesondere folgende Punkte einbezogen werden:
1. Beteiligung und Nutzung:

Der Kreis Offenbach sowie alle beteiligten Kommunen sollen aktiv in Planung, Finanzierung und Betrieb eingebunden werden. Das Lehrschwimmbecken soll vorrangig für die Schulen, Kindergärten und ggf. Betreuungseinrichtungen in den beteiligten Kommunen genutzt und für diesen Zweck eine Bedarfsermittlung durchgeführt werden. Für eine mögliche zusätzliche Nutzung für Vereine, Reha- und Seniorensport soll ebenfalls der Bedarf in den beteiligten Kommunen ermittelt werden.
2. Standort:

Der Standort des Lehrschwimmbeckens soll für alle Nutzerinnen und Nutzer guterreichbar sein, auch durch eine gute ÖPNV-Anbindung.
3. Finanzierung, Bau, Betrieb und Unterhalt:

Zwischen allen Beteiligten, insbesondere mit dem Schulträger Kreis Offenbach, ist ein vollständiges Finanzierungs-, Betriebs- und Betriebskostenmodell zu vereinbaren. Für die gesamte Finanzierung sollen, wenn möglich, Förderprogramme des Landes, des Bundes und der EU geprüft und ggf. genutzt werden.

Das Betriebskonzept soll nachhaltig sein, z. B. energetisch effizient, ggf. mit Solartechnik. Ein angepasstes Betreiberkonzept soll Bestandteil der Vereinbarung zwischen den beteiligten Trägern sein.
4. Bericht und Beschluss:

Der Stadtverordnetenversammlung ist jeweils zu jeder regulären Sitzung im zuständigen Fachausschuss zum aktuellen Sachstand zu berichten. Die grundsätzliche Beschlussfassung soll im Jahr 2026 erfolgen.
Begründung:
Erfolgt mündlich.
Clemens Jäger
CDU-Fraktion
Ute Seib
SPD-Fraktion
Karl-Heinz Dauth
FWR-Fraktion
Anlage/n
Keine