Auswirkungen des Herrenberg-Urteils auf die Freie Musikschule Rodgau e.V.

Stadt Rodgau
DS-2447/2024
Antrag der Fraktion
öffentlich
Dringlichkeitsantrag des Präsidiums: Auswirkungen des Herrenberg-Urteils auf die Freie Musikschule Rodgau e.V.
Fraktion:
Antrag des Präsidiums
Handzeichen:

Datum:
09.12.2024
Beratungsfolge
Präsidium (Vorberatung)
Stadtverordnetenversammlung (Entscheidung)
Geplante Sitzungstermine
09.12.2024
09.12.2024
Ö / N
N
Ö
Antrag:

Um Rechtssicherheit für mögliche Folgen aus dem „Herrenberg-Urteil“ für die Freie Musikschule Rodgau e.V. bis zur Vorlage eines genehmigten Haushaltsplanes 2025 der Stadt Rodgau zu schaffen, beschließt die Stadtverordnetenversammlung Rodgau:

  • Die Stadt Rodgau ist bereit die Arbeitgeberanteile an der Sozialversicherung einschließlich der Umlagen U1 und U2 und der Berufsgenossenschaft zu tragen.
  • Die Bereitschaft zur Übernahme dieser Kosten zusätzlich zur bisherigen Förderung der Freien Musikschule Rodgau e.V. durch die Stadt Rodgau bezieht sich auf die aktuelle Zahl der Honorarkräfte (=13,6 Vollzeitäquivalente).
  • Diese Regelung gilt für die Jahre 2025 und 2026 und rückwirkend für eine mögliche Nachzahlungspflicht aus der Vergangenheit.

Die Freie Musikschule Rodgau e.V. muss vor Auszahlung den Nachweis erbringen, dass die Festanstellung aller Personen aufgrund des Urteils zwingend erforderlich ist.

Der Magistrat wird beauftragt, bis zum Ende der Laufzeit dieses Beschlusses weitere Gespräche mit der Freien Musikschule Rodgau e.V. über die zukünftige Zusammenarbeit und Förderung zu führen.

Begründung:
Erfolgt mündlich.
Jürgen Kaiser
Stadtverordnetenvorsteher
Anlage/n
Keine